Unter dem Titel „Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen:
Ergebnisse und Perspektiven“ findet heute und am 3. Mai in Berlin
die Abschlussveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) zum Modellprogramm Qualitätssicherung sowie die 2. Nationale
Qualitätskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) statt.
Die gemeinsame Tagung gliedert sich in zwei Teile:
2. Mai 2007
Förderung der medizinischen Qualitätssicherung: Ergebnisse des
Modellprogramms des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Modellprogramm Qualitätssicherung ist ein Förderprogramm des
Bundesministeriums für Gesundheit, mit dem in den vergangenen
16 Jahren zahlreiche Projekte zur Qualitätsförderung initiiert und
unterstützt wurden. Auf der heutigen Tagung werden einige
herausragende Projekte zur Verbesserung der Qualität in der
Patientenversorgung vorgestellt und diskutiert sowie Perspektiven
für zukünftige Handlungsfelder aufgezeigt.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die
gesundheitliche Versorgung in Deutschland ist gut. Damit das so
bleibt, müssen alle Beteiligten die Qualität der Leistungen immer
wieder prüfen und verbessern, zum Nutzen der Patientinnen und
Patienten. Wir fördern das durch gesetzliche Regelungen und durch
die Förderung von Modellprojekten. Über 16 Jahre war das
Modellprogramm Qualitätssicherung ein wichtiger Schrittmacher, um
neue Ansätze zur Förderung der Qualität zu entwickeln, zu erproben
und sie der Praxis zur Verfügung zu stellen.“
Zu den geförderten Projekten zählt zum Beispiel die erfolgreiche
Erprobung der vergleichenden Qualitätssicherung im Krankenhaus.
Dabei werden die Behandlungs- und Ergebnisdaten zwischen den
Krankenhäusern verglichen, so dass jedes Krankenhaus sieht, wie gut
es aufgestellt ist (www.bqs-online.de). Schwachstellen bei der
Behandlung können auf diese Weise erkannt und Verbesserungen
eingeleitet werden. Auch der Förderschwerpunkt zum Benchmarking
(Orientieren an den Besten) in der Patientenversorgung zeigt, wie
Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Behandlung bestimmter
Erkrankungen voneinander lernen können (www.benchmarking-qm.de).
Die Erkenntnisse aus den einzelnen Programmen sind nicht nur in die
Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung
eingeflossen – viele Ergebnisse werden von den Leistungserbringern
erfolgreich auf freiwilliger Basis umgesetzt. Beispielsweise sind
über 500 Krankenhäuser nach dem freiwilligen Verfahren KTQ
(Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen)
zertifiziert worden.
Zum Abschluss des Modellprogramms Qualitätssicherung sagte Ulla
Schmidt: „Das Modellprogramm hat den Boden für die gemeinsame
Selbstverwaltung bereitet, die inhaltliche Fortentwicklung der
Qualitätssicherung zukünftig selbst zu leisten. Hierzu wird der
Dialog mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss fortgeführt. Deshalb
freue ich mich besonders, dass wir mit dem G-BA diese Veranstaltung
durchführen.“
3. Mai 2007
2. Nationale Qualitätskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA)
Die jüngste Gesundheitsreform hat der gemeinsamen Selbstverwaltung
ein großes Maß an Eigenverantwortung für die Weiterentwicklung der
Qualitätssicherung in den verschiedenen Sektoren des
Gesundheitswesens in Deutschland eingeräumt. In vielen Bereichen
müssen in den nächsten Jahren neue Verfahren und Prozesse für eine
Qualitätssicherung ausgestaltet werden. Im Rahmen der 2. Nationalen
Qualitätskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses werden dafür
Strategien und Ideen zusammengetragen und auf breiter Basis
diskutiert.
„Die gemeinsame Selbstverwaltung widmet sich schon sehr lange mit
großem Erfolg der Qualität und der Qualitätssicherung, etwa in Form
von strukturierten Qualitätsberichten der Krankenhäuser. In keinem
anderen Land der Welt gibt es derzeit ein vergleichbares nationales
Verfahren zur Qualitätsdarstellung, das alle Krankenhäuser
einschließt und auf medizinische und pflegerische Ziele ausgerichtet
ist. Immerhin 17 Millionen Patientinnen und Patienten in
Deutschland, die sich in etwa 2.000 Krankenhäusern vor Ort einer
Behandlung unterziehen, wird dadurch eine wichtige
Orientierungshilfe geboten“, sagte der unparteiische Vorsitzende des
G-BA, Dr. Rainer Hess.
„Der G-BA hat aber immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade
angesichts sich stetig verkürzender Liegezeiten in Krankenhäusern
eine Qualitätssicherung nur dann greifen kann, wenn sie
sektorenübergreifend stattfindet. So wie es im Gesetz nun formuliert
ist, können in absehbarer Zeit komplette Krankheitsverläufe
betrachtet und ausgewertet werden, was die Aussagekraft des
Verfahrens deutlich erhöht.
Daher begrüße ich es außerordentlich, dass die Anforderungen für die
Qualitätssicherung künftig als Richtlinie des G-BA in der Regel
einheitlich und insbesondere sektorenübergreifend festgelegt werden.
Denn verlässliche Qualitätsstandards für ärztliche Leistungen kommen
schließlich allen Patientinnen und Patienten, den Krankenhäusern,
den ambulanten Praxen und auch allen sonstigen Akteuren im
Gesundheitswesen gleichermaßen zugute. Mit der Gesundheitsreform
wurden die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die
eine umfassende sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der
Weise ermöglichen, dass zur Wahrung des Datenschutzes
pseudonymisierte Patientendaten verarbeitet werden können“, betonte
Hess.
Im Zuge der jüngsten Gesundheitsreform hat der G-BA darüber hinaus
den Auftrag erhalten, die Errichtung eines Instituts für
sektorenübergreifende Qualitätssicherung zu gewährleisten, einer
fachlich unabhängigen Institution zur Umsetzung der
Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität.
Derzeit werden dafür die entsprechenden neuen
Organisationsstrukturen mit sektorenübergreifenden Elementen
vorbereitet. Externe stationäre Qualitätssicherung dient dabei dem
Zweck, Mängel und Fehler in der ärztlichen Versorgung zu ermitteln,
um zugleich Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung einzuleiten.
„Bei der bevorstehenden Bündelung und Straffung der
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung werden die bestehenden
qualifizierten Strukturen vorerst fortgeführt, um zunächst parallel
sektorenübergreifende Verfahren entwickeln zu können“, sagte Hess.
Die übergeordneten Ziele, wie etwa die unabhängige Entwicklung von
Kriterien zur Qualitätsbestimmung sowie die Institutionalisierung
der Durchführung von Qualitätssicherung und nicht zuletzt die
verbesserte Information der Öffentlichkeit über die Qualität der
Gesundheitsversorgung in Deutschland werden durch die gemeinsame
Selbstverwaltung konsequent weiter verfolgt.
Informationen zum Gemeinsamen Bundesausschuss: www.g-ba.de
Informationen zu den geförderten Projekten des Bundesministeriums
für Gesundheit finden Sie unter:
www.ktq.de
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